18 Mar 2026

Zollwertkurs März 2026

USD - 1,1845

CHF - 0,9124

GBP - 0,8724

RUB - 90,2

BYN - 3,38

UAH - 51,0

Notice

Using this service frequently? Well, so do robots and spammers. Unfortunately this puts a hughe drain on the ressources and may eventually lead to the EU Server blocking this site.

In order to keep up the good service we need to change this tool available for registered users only by April 1st. Please register to keep using this service for free.

88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON

Kapitel
88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
8801 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
8802 Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position|8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8804 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
8806 Unbemannte Luftfahrzeuge
8807 Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806
Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.