19 May 2024

Zollwertkurs Mai 2024

USD - 1,0638

CHF - 0,9693

GBP - 0,854

RUB - 99,2

CNY - 7,7006

Abdeckung für Schwimm- oder Planschbecken

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

Die flache, biegsame Ware, besteht aus einer Luftpolster-Kunststofffolie, kreisförmig, mit einem Durchmesser von etwa 305 cm. Die Ware ist als Abdeckung für ein Schwimm- oder Planschbecken aufgemacht und dient dazu, das Wasser bei optimaler Temperatur und das Schwimm-/Planschbecken sauber zu halten.

Eine Einreihung der Ware als Teil oder Zubehör eines Schwimm- oder Planschbeckens ist ausgeschlossen, da die Ware nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Schwimm- oder Planschbecken bestimmt ist. Die Ware kann auch deswegen nicht als Teil oder als Zubehör eines Schwimm- oder Planschbeckens angesehen werden, da sie weder für die Funktion eines Schwimm- oder Planschbeckens unabdingbar ist, noch das Schwimm- oder Planschbecken für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht oder die Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder in die Lage versetzt, eine Sonderarbeit auszuführen, die mit der Hauptfunktion, nämlich Schwimmen oder Planschen, im Zusammenhang steht.

Das Schwimm- oder Planschbecken kann nicht verwendet werden, wenn es abgedeckt ist. Eine Einreihung als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ ist ebenfalls ausgeschlossen, da die Ware kreisförmig geschnitten, nicht jedoch nicht geschnitten oder rechteckig geschnitten ist. 

Das Produkt ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als „andere Waren aus Kunststoffen, aus Folien hergestellt“ in KN-Code 3926 90 92 einzureihen (Durchführungsverordnung 2018/1531, Amtsblatt L 257 vom 15.10.2018).

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,5%. 

Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.