19 Mar 2026

Zollwertkurs März 2026

USD - 1,1845

CHF - 0,9124

GBP - 0,8724

RUB - 90,2

BYN - 3,38

UAH - 51,0

Notice

Using this service frequently? Well, so do robots and spammers. Unfortunately this puts a hughe drain on the ressources and may eventually lead to the EU Server blocking this site.

In order to keep up the good service we need to change this tool available for registered users only by April 1st. Please register to keep using this service for free.

Campingmatte/Strandmatte

Die Ware ist etwa 160 × 54 × 38 cm groß, wiegt etwa 1,5 kg und besteht aus zwei zusammengefügten Spinnstofflagen und einer Polsterung aus Zellkunststoff.

Die Innenseite des Spinnstoffgewebes ist mit Kunststoffen überzogen. Die Ware verfügt über eine Rückenlehne, die aus einem teilweise in die Ware integrierten zusammenklappbaren Rahmen aus Metallstangen besteht. An der Kante der Rückenlehne ist eine Aufbewahrungstasche aufgenäht. Die Höhe der Rückenlehne kann mithilfe eines mit einer Kunststoffschnalle versehenen Riemens angepasst werden. Die Ware kann für den Transport oder die Lagerung gefaltet werden. Sie ist mit einem an die oberen Ecken der Rückenlehne angenähten Trageriemen versehen, und es gibt mehrere Klettverschlussbänder, um die Rückenlehne beim Transport oder bei der Lagerung an der Liegefläche zu befestigen. 

Da die Spinnstoffe den größten Teil der Oberfläche ausmachen, verleihen sie der Ware ihren wesentlichen Charakter. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale (geringes Gewicht, zum Schutz mit Kunststoff überzogen, schnell aufbau- und verstaubar und leicht zu transportieren) ist die Ware für eine Verwendung im Freien, z. B. für Campingplätze, für den Strand usw., sowie für eine dortige vorübergehende Verwendung ausgelegt. Eine Einreihung der Ware als Bettausstattung oder ähnliche Ware, z. B. als Auflegematratze, ist ausgeschlossen, da die Ware nicht für die Ausstattung eines Bettes bestimmt ist und nicht mit einer Auflegematratze oder Ähnlichem vergleichbar ist. Die Einreihung erfolgt daher als andere Campingausrüstung unter den KN-Code 6306 90 00 (Durchführungsverordnung (EU) 2019/926, Amtsblatt L 148 vom 6.6.2019). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 12%. 

Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.