19 May 2024

Zollwertkurs Mai 2024

USD - 1,0638

CHF - 0,9693

GBP - 0,854

RUB - 99,2

CNY - 7,7006

Conditioner für Wimpern

Die Ware besteht aus einer farblosen Flüssigkeit in einem kleinen zylindrischen Behälter mit einem Fassungsvermögen von 2 ml und mit einer feinen Bürste auf dem abnehmbaren Verschluss. Die Bürste dient dem Auftragen der Flüssigkeit. Bei der Ware handelt es sich um einen Conditioner für die Wimpern, mit dem diese mit Feuchtigkeit versorgt und gepflegt werden sollen. Der Conditioner soll dem Spröde- und Brüchigwerden von Wimpern vorbeugen und dazu beitragen, die Wachstumsphase der Wimpern und damit ihre Lebensdauer zu verlängern. Die Ware ist in Pappschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht.

Zusammensetzung der Ware:

  • Biotin
  • Dechloro-Dihydroxy-Difluoro-Ethylcloprostenolamid
  • Biotinoyl Tripeptide-1
  • Ringelblumen-Extrakt
  • Ginseng-Extrakt   

Eine Einreihung in die Position 3305 ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware um eine Zubereitung zur Anwendung auf anderen Körperhaaren als dem Haupthaar handelt. Da die Ware zur Verbesserung der Flexibilität, der Feuchtigkeit und des Glanzes beiträgt, ist sie als Schönheitsmittel zu betrachten, daher keine Einreihung in die Position 3307 als „anderes zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen“. Folglich ist die Ware als zubereitetes Schönheitsmittel in die KN-Position 3304 99 00 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2020/1288, Amtsblatt L 302 vom 16.September 2020) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.

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