19 May 2024

Zollwertkurs Mai 2024

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Elektrisches Gerät zur Hautbehandlung und Haarentfernung

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

Das elektrische Gerät zur Hautbehandlung und Haarentfernung durch Lasertechnologie verfügt über zwei Lasern unterschiedlicher Wellenlänge (755 und 1 064 nm). Die Abmessungen des Geräts betragen etwa 104 × 38 × 64 cm und es wiegt 82 kg. 

Die Behandlungen, für die dieses Gerät gestellt wird, sind Haarentfernung, kosmetische Hautverjüngung, Behandlung von Äderchen im Gesicht und Beinvenen, Behandlung von Pigmentflecken (zum Beispiel sonnenbedingten Flecken) und anderen vaskulären und gutartigen, pigmentierten Hautläsionen. Das Gerät ist für die Verwendung in Schönheitssalons ohne die Handhabung durch einen Arzt sowie in zugelassenen medizinischen Zentren unter der Aufsicht von Ärzten bestimmt.

Der Umstand, dass das Gerät in erster Linie ästhetische Verbesserungen ermöglicht und außerhalb eines medizinischen Rahmens (in einem Schönheitssalon) ohne die Handhabung durch einen Arzt verwendet werden kann, weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht für medizinische Zwecke bestimmt ist. 

Da das Gerät auch für Behandlungen einer oder verschiedener Erkrankungen verwendet werden kann, die jedoch auch außerhalb eines medizinischen Rahmens durchgeführt werden können, kann nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass das Gerät für medizinische Zwecke bestimmt ist. Eine Einreihung in die Position 9018 als ein Gerät für medizinische Zwecke ist somit ausgeschlossen. Das Gerät ist daher als elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, unter den KN-Code 8543 70 90 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/81, Amtsblatt L 16 vom 20.1.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 3,7%.

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