19 May 2024

Zollwertkurs Mai 2024

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Heißklebepistole

 

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

 
Stand:

Das tragbare elektrische Gerät, eine sogenannte Heißklebepistole, dient zum Auftragen von heißem geschmolzenem Klebstoff auf Holz und andere Materialien. Das Gehäuse des Geräts besteht aus Kunststoff und ist mit einer austauschbaren Düse aus unedlem Metall ausgestattet. Die Düse ist verstellbar und ermöglicht die Regulierung des Klebstoffflusses.

 

Beim Einschalten des Geräts wird ein thermostatgesteuertes Zuführungsrohr erwärmt, über welches wiederum eine austauschbare Klebstoffpatrone (mit einer Höchsttemperatur von 207 °C) erhitzt wird. Der Klebstoff wird weich und kann auf die zu verleimenden Materialien aufgetragen werden. Das Gerät ist zur hauptsächlichen Verwendung durch Fachleute bestimmt, beispielsweise in der Verpackungsindustrie, der Möbelindustrie oder beim Messestandbau.

 

Eine Einreihung in die Position 8205 als Handwerkzeug aus unedlem Metall, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ist ausgeschlossen, da die Funktion des Geräts in Kapitel 84 aufgeführt ist. Eine Einreihung in die Position 8424 als mechanischer Apparat zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver oder als Spritzpistole ist ebenfalls ausgeschlossen, da der Klebstoff nicht verteilt, verspritzt oder zerstäubt wird. Auch die Einreihung in die Position 8516 als Elektrowärmegerät für den Haushalt ist ausgeschlossen, da das Gerät zur Verwendung durch Fachleute bestimmt und kein Gerät von der für den Haushalt verwendeten Art ist.

Eine Einreihung in die Position 8465 als Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Holz ist ebenfalls ausgeschlossen, da mit dem Gerät das Holz nicht bearbeitet wird. Darüber hinaus ist das Gerät tragbar und wird nicht irgendwo angebracht. Das Gerät dient zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, nämlich Heizen (eine unter die Position 8419 fallende Funktion), das als die Hauptfunktion des Geräts angesehen wird, sowie zur Regulierung des Klebstoffflusses und zum Auftragen des Klebstoffes (eine eigene Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen).

 

Das Gerät ist daher als andere Apparate und Vorrichtungen, elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen, unter der Tarifnummer 8419 89 98 einzureihen (Durchführungsverordnung EU) 2016/665, Amtsblatt  L 115 v. 29.4.2016).

 

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 2,4%.

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