19 May 2024

Zollwertkurs Mai 2024

USD - 1,0638

CHF - 0,9693

GBP - 0,854

RUB - 99,2

CNY - 7,7006

Liquid Handler

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

Das Gerät dient zur genauen Übertragung von Flüssigkeitstropfen. Es ist ca. 540 × 680 × 930 mm groß, wiegt ca. 128 kg und besteht aus zwei Vorrichtungen zur Aufnahme von Mikroplatten (Quellplatte und Zielplatte), zwei Deionisationsstäben und einem Ultraschallkopf, die in einem kompakten Gehäuse mit Kontroll-LED, kleiner Anzeige und Nottaste untergebracht sind. 

Das Gerät nutzt die Methode des akustischen Tröpfchenausstoßes (Accoustic Droplet Ejection — ADE), bei der Schallenergie (gezielte Ultraschallimpulse) verwendet wird, um geringste Mengen an Flüssigkeitstropfen mit höchster Präzision und Genauigkeit von einer Quellplatte auf eine seitenverkehrte Zielplatte zu befördern. Das System überträgt Tröpfchen von 2,5 Nanoliter pro Ausstoß, wodurch größere Flüssigkeitsmengen übertragen werden können. Mehrfachtröpfchen werden bis zu 500-mal pro Sekunde aus der Quelle ausgestoßen. Das Gerät wird zur Vorbereitung von Proben in Laboreinrichtungen genutzt, um spezifische Mengen von Reagenzien von einer Mikroplatte auf eine andere zu übertragen.

Bei dem Gerät handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, die nach dem Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, einzureihen ist. Die exakte Dosierung der ausgestoßenen Tröpfchen durch die Nutzung von Ultraschall wird als die Funktion betrachtet, die dem Gerät seinen wesentlichen Charakter verleiht. Das Gerät wird daher in den KN-Code 8479 89 97 als andere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen, eingereiht (Durchführungsverordnung (EU) 2019/644, Amtsblatt L 110 vom 25.4.2019. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 1,7%.

Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.