Zollwertkurs März 2026
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Schutz für Mobiltelefon
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware ist rechteckig, aus Kunststoffen und etwa 18 × 5 × 2 mm groß. Sie ist mit einem Band aus Kunststoff zur Befestigung an einem Mobiltelefon und einer Gummidichtung versehen. Die Ware ist zur Abdeckung und zum Schutz der USB-Buchsen eines bestimmten Mobiltelefonmodells bestimmt. Sie schützt das Mobiltelefon vor Wasser und Staub.
Die Ware ist nicht ein Teil eines Mobiltelefons, da das mechanische oder elektrische Funktionieren des Mobiltelefons nicht von der Ware abhängt. Die Ware dient nur dem Schutz des Mobiltelefons. Eine Einreihung in die Position 8517 als ausschließlich oder hauptsächlich zur Verwendung mit Telefonen für zellulare Netzwerke geeignetes Teil ist daher ausgeschlossen.
Das Produkt ist nach dem Stoff einzureihen, der ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht. Der Kunststoff verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter, da er mengenmäßig vorherrscht und in Bezug auf die Verwendung der Ware die maßgebliche Rolle spielt. Die Ware ist daher als andere Ware aus Kunststoffen in den KN-Code 3926 90 97 einzureihen (Durchführungsverordnung 2018/1530, Amtsblatt L 257 vom 15.10.2018).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,5%.

ÜBER UNS
Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird