Soundbar
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Das Tongerät (sogenannte Soundbar) dient zur Tonwiedergabe von Audiodateien verschiedener Formate von verschiedenen Schnittstellen. Die Gesamtabmessungen des Geräts betragen etwa 110 × 14 × 7 cm.
Das Gerät ist ausgestattet mit:
- einer Ethernet-Schnittstelle,
- Bluetooth- und WLAN-Anbindung,
- einem digitalen optischen Eingang und RCA-Eingängen und -Ausgängen,
- zwei USB-Anschlüssen, davon ein Mini-USB-Anschluss für die Bedienung der Ware.
Das Gerät kann mit einem anderen Tonwiedergabegerät oder einem Fernsehgerät verwendet werden. Ferner kann es Audiodateien wiedergeben, die auf dem USB-Flash-Speicher oder einem Internet-Radio gespeichert sind. Das Gerät dient dazu, Surround-Sound und Stereo-Effekte zu erzeugen.
Das Gerät vereint die Funktion eines Lautsprechers der Position 8518 und die Funktion eines Tonwiedergabegeräts der Position 8519. Da das Gerät auch über eine Tonwiedergabefunktion verfügt, ist eine Einreihung in die Position 8518 ausgeschlossen. Die Tatsache, dass das Gerät mit einem USB-Anschluss bestückt ist, bedeutet, dass Halbleiteraufzeichnungsträger verwendet werden. Daher wird die Ware als „anderes Tonwiedergabegerät, Halbleiteraufzeichnungsträger verwendend“ in den KN-Code 8519 81 45 eingereiht (Durchführungsverordnung (EU) 2019/647, Amtsblatt L 110 vom 25.4.2019). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 1,1%.