19 May 2024

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Stockspitzen für Nordic-Walking-Stöcke

Bei der Ware handelt es sich um Stockspitzen aus Kunststoff und Metall (Stahl mit Spitze aus Wolfram), speziell konzipiert für die Klickbefestigung an Nordic- Walking-Stöcken.

Nordic-Walking-Stöcke können nicht als Gehstöcke und ähnliche Waren angesehen werden, da die Griffe von Gehstöcken eine horizontale Verlängerung der Stöcke bilden, damit sich die Nutzer mit ihrem Gewicht auf den Stock stützen können. Nordic-Walking-Stöcke hingegen werden als Paar genutzt und dienen dazu, den Körper ähnlich wie beim Skilanglauf nach vorne zu schieben. Die Griffe sind eine vertikale Verlängerung der Stöcke ähnlich den Griffen von Skilanglauf-Stöcken.

Nordic Walking unterscheidet sich insofern von gewöhnlichem Spazierengehen, als der obere Teil des Körpers eingesetzt wird, um den Körper mithilfe der Stöcke nach vorne zu schieben, und kann somit als körperliche Ertüchtigung angesehen werden. Die Spitzen dieser Stöcke haben eine charakteristische Form und Gestaltung und ein spezifisches Befestigungssystem, wodurch sie ausschließlich oder hauptsächlich für Nordic-Walking-Stöcke (Waren der Position 9506) geeignet sind. Eine Einreihung als Teile von Gehstöcken ist daher ausgeschlossen.

Die Spitzen sind daher als Teile von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für die allgemeine körperliche Ertüchtigung unter den KN-Code 9506 91 90 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU)2019/1404, Amtsblatt L 236 vom 13.9.2019). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.

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