25 Mar 2026

Zollwertkurs März 2026

USD - 1,1845

CHF - 0,9124

GBP - 0,8724

RUB - 90,2

BYN - 3,38

UAH - 51,0

Notice

Using this service frequently? Well, so do robots and spammers. Unfortunately this puts a hughe drain on the ressources and may eventually lead to the EU Server blocking this site.

In order to keep up the good service we need to change this tool available for registered users only by April 1st. Please register to keep using this service for free.

Telepräsenzroboter

Das mobile, automatisch ausbalancierte, elektrisch angetriebene Gerät, umfasst folgende Hauptkomponenten in einem Gehäuse und weist zwei auf einer Achse montierte Räder auf: 

  • Beschleunigungsmesser und Gyroskop
  • Elektromotor
  • Bluetooth-Modul
  • wiederaufladbare Batterie

Die Ware verfügt über einen Stromanschluss zum Aufladen der Batterie, eine Statusleuchte und eine vertikale Teleskopstange mit motorisierter Höhenkontrolle. An der Stange ist oben eine abnehmbare Halterung für einen Tablet-Computer („Tablet“) angebracht. Die Halterung ist mit einem USB-Anschluss zum Aufladen des Tablets ausgestattet. Die Ware kann ausschließlich mithilfe eines kompatiblen Geräts (Tablet usw.) mit drahtlosen Kommunikationsfunktionen über Bluetooth ferngesteuert werden. 

Die Ware wird ausschließlich dazu verwendet, um das Tablet zu befördern, anzuheben oder abzusenken und es mit Strom zu versorgen, andere Arbeiten als die ursprünglich vorgesehenen können damit nicht verrichtet werden.

Die Hauptfunktion der Ware ist die Beförderung eines Tablets, die sonstigen Funktionen sind nur untergeordneter Art. Die Ware wird daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1811 (Amtsblatt L 278 vom 30. Oktober 2019) als andere Maschine, Apparat und Gerät zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern unter den KN-Code 8428 90 90 eingereiht.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission in Kraft.

Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.

Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.