Zollwertkurs März 2026
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Tierfuttervormischung
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware ist ein dunkelbrauner wässriger Extrakt, der wie folgt zusammengesetzt ist (in GHT):
- Betain 40,
- Wasser 40,
- Saccharose 2,2,
- Asche 3,
- andere organische Stoffe (z. B. Aminosäuren und organische Säuren).
Das Produkt wird aus Zuckerrübenmelasse mittels Filtration, chromatographischer Reinigung und anschließender Betainkonzentration hergestellt. Dabei wird der Zuckergehalt von ca. 60 % auf 2 % gesenkt und der Gehalt an Betain von 5 % auf 40 % erhöht. Die Ware wird ausschließlich als Tierfuttervormischung zur Verdauungsförderung und zur Aufrechterhaltung der Darmstabilität verwendet.
Die Ware wird in 1 000 kg-Containern verpackt oder als Schüttgut eingeführt.
Die Ware kann nicht als Melasse in die Position 1703 eingereiht werden, da sie nicht in nennenswertem Umfang Zucker enthält. Ebenso ist eine Einreihung in die Position 2303 (andere Abfälle der Zuckergewinnung) ausgeschlossen, da die Ware vorsätzlich aus Melasse hergestellt wird und zur Verwendung als Futtervormischung, zur Verbesserung der Verdauung von Tieren, bestimmt ist.
Die Ware ist daher als Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art in den KN-Code 2309 90 96 einzureihen (Durchführungsverordnung 2018/1243, Amtsblatt L 232 vom 17.9.2018. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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