Zollwertkurs März 2026
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CC582C - Abfrage Alternativnachweis
Mit dem Ausfuhrbegleitdokument kann man zur EU Außengrenze fahren und die Ware zum Austritt gestellen.
Die Beamten an der Grenze bestätigen nach eventueller Kontrolle den Austritt. Passiert das aus vielerlei Gründen nicht, so fragt die Ausfuhrzollstelle nach 90 Tagen beim Anmelder an was mit der Ware geschehen ist.
Es obliegt nun dem Wirtschaftsbeteiligten den Austritt der Ware nachzuweisen.
Dies kann sein
- Importanmeldung vom Drittland
- ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes CMR
- AWB Check-Kopie
- Zahlungsnachweis
- ...
Kann man den Austritt der Ware nachvollziehbar und eindeutig nachweisen, so bestätigt das Ausfuhrzollamt den Austritt. Wenn nicht wird die Anmeldung nach weiteren 90 Tagen für ungültig erklärt und die Ausfuhr hat aus zollrechtlicher Sicht niemals stattgefunden.

ÜBER UNS
Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird