19 May 2024

Zollwertkurs Mai 2024

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Dual-use Codierungen in E-Zoll

Mit dem e-zoll Produktivdeployment am 1. Dezember 2021 wurde der Dokumentenartencode X002 ("Ausfuhrgenehmigung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck [Verordnung (EU) 2021/821]") durch die nachstehend angeführten 11 Dokumentenartencodes ersetzt:

  • X060      Einzelausfuhrgenehmigung des BMDW für genehmigungspflichtige Güter der VO (EU) 2021/821
  • X061      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck des Anhangs I der VO (EU) 2021/821 in bestimmte Länder (EU001)
  • X062      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck des Anhangs I der VO (EU) 2021/821 nach bestimmten Bestimmungszielen (EU002)
  • X063      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszwecknach Instandsetzung oder Ersatz (EU003)
  • X064      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für vorübergehende Ausfuhren von Gütern mitdoppeltem Verwendungszweck für Ausstellungen oder Messen (EU004)
  • X065      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für Ausfuhren von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für Telekommunikationszwecke (EU005)
  • X066      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für Ausfuhren von Chemikalien mit doppeltem Verwendungszweck (EU006)
  • X067      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für konzerninterne Ausfuhren von Software und Technologien (EU007)
  • X068      Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für Ausfuhren von bestimmten Gütern ("Verschlüsselung")mit doppeltem Verwendungszweck (EU008)
  • X070      Globalausfuhrgenehmigung des BMDW oder anderer Mitgliedstaaten für die Ausfuhr von genehmigungspflichtigen Gütern
  • X071      Nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigung (AT001 bis AT004)

Die entsprechenden e-zoll Prüfungen NR4425 und NR8127 wurden bereits angepasst, sodass die Codierung des Dokumentenartencodes X002 nicht mehr zulässig ist.

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