Export am Warenort
Nachfolgend der Ablauf für Exportabfertigungen am zugelassenen Warenort
- Aviso der Sendung mit allen Papieren
- Ausdrückliche Bekanntgabe, dass sich die Sendung am Warenort befindet und dass mit der Abfertigung begonnen werden kann/soll.
Ab diesem Zeitpunkt darf die Ware nicht vom Warenort entfernt werden und der Warenort muss von einem Mitarbeiter besetzt sein. - Egal wie lange die Abfertigung dauert.
Man darf mit der Beladung beginnen. Das Auto darf die Rampe aber keinesfalls verlassen und die Ware muss dem Zoll für eine Beschau zugänglich sein.
- Sendung wird elektronisch beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet
Im Falle einer Beschau kommt der Zoll unangemeldet zur Kontrolle vorbei und ein Mitarbeiter vor Ort muss den/die Beamten bei der Beschau unterstützen.
Steht der Zoll vor verschlossenen Türen, oder befindet sich die Ware nicht am Warenort so
- wird die Anmeldung für ungültig erklärt
- kommt es zu einer Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe nach §30 ZollR-DV
- Im Wiederholungsfall zu einem Widerruf der Bewilligung des zugelassenen Warenortes
Nach elektronischer Freigabe (mit, oder ohne Beschau) bekommt man vom System ein ABD (AusfuhrBegleitDokument).
Erst wenn man dieses ABD in der Hand hat darf die Ware vom Warenort verbracht werden.
