Zollwertkurs März 2026
USD - 1,1845
CHF - 0,9124
GBP - 0,8724
RUB - 90,2
BYN - 3,38
UAH - 51,0
Notice
Using this service frequently? Well, so do robots and spammers. Unfortunately this puts a hughe drain on the ressources and may eventually lead to the EU Server blocking this site.
In order to keep up the good service we need to change this tool available for registered users only by April 1st. Please register to keep using this service for free.
Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
Grundsätzlich beträgt die maximale Verwendungsdauer von Straßenbeförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch im Rahmen der vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 217 Buchstabe c lit. iii UZK-DA sechs Monate.
Diese Frist kann gemäß Art. 251 Abs. 3 UZK aufgrund außergewöhnlicher Umstände verlängert werden. Der Einmarsch russischer Truppen und der seitdem andauernde bewaffnete Konflikt in der Ukraine stellt nach Ansicht der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten einen solchen außergewöhnlichen Umstand dar, da es den betroffenen Personen nicht zugemutet werden kann, in ein Kriegsgebiet zurückzukehren. Da die Bewilligungserteilung und Überführung in die vorübergehende Verwendung in diesen Fällen gemäß Art. 136 Abs. 1 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 139 Abs. 1 UZK-DA geschehen ist, wird diese Fristverlängerung ohne Antrag des Bewilligungsinhabers ebenfalls formlos erlaubt.
Daher wird mitgeteilt, dass für die im Betreff genannten Beförderungsmittel die vorübergehende Verwendung bis auf Weiteres möglich ist, sofern alle anderen Bedingungen für das Verfahren auch weiterbestehen.
BMF, 27. Februar 2023

ÜBER UNS
Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird