Ausführererklärung Belarus
Ausführer-/ Einführerklärung Belarus (Weißrussland)
Wir bestätigen, dass die auf Rechnung Nr ........................ angeführten und zur Ausfuhr mit Bestimmungsland Belarus / Einfuhr mit Ursprungsland Belarus anzumeldenden Güter:
im Fall einer Ausfuhr nicht in der Gemeinsamen EU-Militärgüterliste (Anhang zur Richtlinie 2021/1047) gelistet sind und dass uns weder bekannt ist noch dass wir Grund zur Annahme haben, dass die nach Belarus auszuführenden Güter für eine Verwendung im
Zusammenhang mit ABC-Waffen oder Trägerraketen bestimmt sind.
Auch ist uns nicht bekannt, dass die Güter ganz oder teilweise für eine militärische
Endverwendung oder als Güter für digitale Überwachung iZm interner Repression
und/oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und
das humanitäre Völkerrecht im Sinne des Artikels 4 und Artikel 5 der VO (EG) Nr.
2021 /821 idgF (Dual Use-Verordnung) bestimmt sind.
Die auszuführenden Güter sind weder im Anhang III (Güter zur internen Repression), Anhang IV (Überwachungs-/ Abhörausrüstung), in Anhang Va (Hoch-Technologie-Güterliste), in Anhang VI
(Tabakproduktionserzeugnisse), Anhang XIV (Maschinen, Geräte und Apparate) der
Belarus-SanktionsVO 765/2006 noch im Anhang I der Dual Use VO 2022/821 idgF
gelistet oder es handelt sich um einen von der zuständigen Behörde genehmigten
Ausfuhrvertrag oder gemäß der VO handelt es sich um einen genehmigungsfreien
/ genehmigte Erfüllung eines Altvertrags.
Im Falle einer Einfuhr:
die einzuführenden Güter nicht in Anhang VII (Liste der Erdölerzeugnisse), Anhang
VIII (Liste der Kaliumchlorid-Produkte), Anhang X (Hol und Holzwaren), Anhang XIII
(Luftreifen aus Kautschuk), Anhang XI (Zementerzeugnisse), Anhang XII (Eisen- und
Stahlerzeugnisse) der VO 765/2006 idgF gelistet sind oder es sich um eine
genehmigungsfreie/genehmigte Erfüllung eines Altvertrags handelt.
Zudem bestätigen wir, dass wir weder Kenntnis noch Grund zur Annahme haben, dass eine
unmittelbare oder mittelbare Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen
Ressourcen an die in Anhang I der Verordnungen gelisteten Personen, Organisationen oder
Einrichtungen erfolgt.
...................................
Datum
.......................................
Firmenmäßige Zeichnung