Vorlagen
Hier kommen Zollvorlagen rein
Bestätigung nach dem
Suchtmittelgesetz
Wir bestätigen hiermit, dass die zum Import gelangenden Produkte
lt. Rechnung Nr.
vom ...........................................................keine
Suchtmittel, psychotropen Wirkstoffe sowie rückproduzierbare
Vorläuferstoffe enthalten.
Ort, Datum
Name, Unterschrift
REAGENZBESTÄTIGUNG
Wir bestätigen hiermit, dass genannte Sendung Rechnung NR.
□ ausschließlich für Laboratorien oder Diagnostik bestimmt ist.
und/oder
□ Diagnostika für SARS-CoV-Virusspezies, auch in Zusammenstellungen, enthält.
In der Sendung sind weder menschliches oder tierisches Blut bzw.
Blutbestandteile noch tierische Rohstoffe enthalten.
Ort, Datum
Name, Unterschrift
Ausführer-/ Einführerklärung Belarus (Weißrussland)
Wir bestätigen, dass die auf Rechnung Nr ........................ angeführten und zur Ausfuhr mit Bestimmungsland Belarus / Einfuhr mit Ursprungsland Belarus anzumeldenden Güter:
im Fall einer Ausfuhr nicht in der Gemeinsamen EU-Militärgüterliste (Anhang zur Richtlinie 2021/1047) gelistet sind und dass uns weder bekannt ist noch dass wir Grund zur Annahme haben, dass die nach Belarus auszuführenden Güter für eine Verwendung im
Zusammenhang mit ABC-Waffen oder Trägerraketen bestimmt sind.
Auch ist uns nicht bekannt, dass die Güter ganz oder teilweise für eine militärische
Endverwendung oder als Güter für digitale Überwachung iZm interner Repression
und/oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und
das humanitäre Völkerrecht im Sinne des Artikels 4 und Artikel 5 der VO (EG) Nr.
2021 /821 idgF (Dual Use-Verordnung) bestimmt sind.
Die auszuführenden Güter sind weder im Anhang III (Güter zur internen Repression), Anhang IV (Überwachungs-/ Abhörausrüstung), in Anhang Va (Hoch-Technologie-Güterliste), in Anhang VI
(Tabakproduktionserzeugnisse), Anhang XIV (Maschinen, Geräte und Apparate) der
Belarus-SanktionsVO 765/2006 noch im Anhang I der Dual Use VO 2022/821 idgF
gelistet oder es handelt sich um einen von der zuständigen Behörde genehmigten
Ausfuhrvertrag oder gemäß der VO handelt es sich um einen genehmigungsfreien
/ genehmigte Erfüllung eines Altvertrags.
Im Falle einer Einfuhr:
die einzuführenden Güter nicht in Anhang VII (Liste der Erdölerzeugnisse), Anhang
VIII (Liste der Kaliumchlorid-Produkte), Anhang X (Hol und Holzwaren), Anhang XIII
(Luftreifen aus Kautschuk), Anhang XI (Zementerzeugnisse), Anhang XII (Eisen- und
Stahlerzeugnisse) der VO 765/2006 idgF gelistet sind oder es sich um eine
genehmigungsfreie/genehmigte Erfüllung eines Altvertrags handelt.
Zudem bestätigen wir, dass wir weder Kenntnis noch Grund zur Annahme haben, dass eine
unmittelbare oder mittelbare Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen
Ressourcen an die in Anhang I der Verordnungen gelisteten Personen, Organisationen oder
Einrichtungen erfolgt.
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Datum
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Firmenmäßige Zeichnung
Ausführererklärung IRAN
Wir bestätigen, dass die auf Rechnung Nr…………………….angeführten und zur Ausfuhr mit Bestimmungsland Iran anzumeldenden Güter
nicht von den Güterlisten in den Anhängen III der Verordnung 267/2012 idgF („Iran-Sanktionenverordnung“), in den Anhängen III und IV der VO 359/2011 idgF oder in der gültigen Militärgüterliste erfasst sind und damit gemäß diesen Listen keinem Verbot unterliegen.
Im Falle der Listung der oben bezeichneten Güter in den Anhängen I, II, VIIA, VIIB der VO 267/2012 idgF bzw. im Anhang I der Dual Use-VO 821/2021 idgF (Genehmigungspflicht) erklären wir, dass eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt und wir verpflichten uns diese unaufgefordert bei der Abfertigung vorzulegen.
Uns ist weder bekannt noch haben wir Grund zur Annahme, dass die in den Iran auszuführenden Güter ganz oder teilweise für eine Verwendung im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder Trägerraketen für diese oder für eine militärische Endverwendung im Sinne des Artikel 4 der Verordnung 821/2021 idgF bestimmt sind.
Desgleichen bestätigen wir, dass wir weder Kenntnis noch Grund zur Annahme haben, dass der gegenständlichen Ausfuhr ein Verbot gem. den Anhängen VIII und IX der VO 267/2012 idgF oder dem Anhang I der VO 359/2011 idgF entgegensteht (Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an in diesen Verordnungen gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen.
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Datum
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Firmenmäßige Zeichnung